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Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV

Diese Website ist mit der BITV weitestgehend vereinbar. Die "gute Zugänglichkeit" von www.auf-leben.org wurde mit einem BITV-Selbsttest geprüft. Der im Oktober 2021 durchgeführte Test ergab 90 von 92 Prüfschritten mit mindestens Status "eher erfüllt".

Nicht erfüllt wurde der Prüfschritt 9.1.4.12 Textabstände anpassbar. Dies betrifft folgende Elemente.

Ebenfalls nicht erfüllt ist der Prüfschritt 9.2.1.1 Ohne Maus nutzbar. Dies betrifft folgende Elemente.

  • Die zusammengefassten Cluster (Kreise mit Zahlen) auf der Projektkarte können nicht über die Tastatur erweitert werden. Die Projekte sind aber über die benachbarte Ergebnisliste zugänglich.

Für die nachfolgend aufgeführten Inhalte wurde bisher noch kein BITV-Test durchgeführt. Diese Inhalte sind nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist geplant.

Kontakt

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.auf-leben.org auffallen, können Sie sich an die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung wenden:

Deutsche Kinder- und Jugendstiftung
Tempelhofer Ufer 11
10963 Berlin

E-Mail: aufleben@dkjs.de

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.auf-leben.org benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG wenden:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

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