Förderkategorie TRANSFER

In dieser Kategorie steht der Transfer bereits erprobter und nachweisbar wirksamer Projekte bzw. Modelle im Fokus. Gefördert werden Projekte, die auf erprobten Ansätzen beruhen, und nun in einen „neuen Rahmen“ übertragen werden. Der Träger erläutert in seinem Konzept den Inhalt des Projektes und reicht einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan ein.
Voraussetzung ist, dass formal ein neues Projekt konzipiert wird, das inhaltlich und finanziell abgetrennt ist vom „Ursprungsprojekt“. Die aus dem Zukunftsfonds beantragten Fördermittel dürfen nicht in laufende Projektförderungen anderer Förderer fließen – auch nicht, um diese Projekte auszuweiten, zu verlängern oder zu intensivieren.
Die beantragte Fördersumme sollte bei mindestens 100.000 Euro liegen.
- Ansätze, die bspw. in einer Zielgruppe/ Kommune / einem Sozialraum gut funktionieren und wirksam sind, auf weitere Zielgruppen/Kommunen/Sozialräume übertragen in einem realistischen und machbaren Umfang.
- Beispiel: Ein lokaler Jugendhilfeträger setzt ein etabliertes und wirksames Programm für Kinder in einer kreisfreien Stadt um. Über die Förderung in der Kategorie TRANSFER ist es ihm möglich, das Angebot in zwei weiteren Sozialräumen zu etablieren und so weiterzuentwickeln, dass auch Jugendliche adressiert werden. Insgesamt erreicht der Träger damit 1.000 junge Menschen mehr.
Fragen zum Antrag
Bei Fragen zur Antragstellung können Sie sich werktags in der Zeit von 8:30 bis 16:30 Uhr unter 030 318 650 59 und helpdesk.aufleben@ecg.de an den Helpdesk von ECG wenden, die für die Antragsplattform und -prüfung zuständig sind.
Fördergrundsätze
Bitte lesen Sie vor Antragstellung aufmerksam unsere Fördergrundsätze.
In unseren FAQ finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen und um die Antragstellung.