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Fördergrundsätze

Menschen halten Hände

© Dariusz Misztal

Updates

13.09.2021: Die Fördergrundsätze wurden unter Punkt 4.3. (Anforderungen an das Projekt) um einen Punkt ergänzt.

1. Ausgangslage

Mit dem Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche reagiert die Bundesregierung auf die Folgen der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche. Aufgrund der Einschränkungen im Kita- und Schulbetrieb, aber auch durch den Wegfall von Freizeit- und Unterstützungsangeboten, durch fehlende Kontakte oder angespannte Alltagssituationen haben viele von ihnen mit Lernrückständen, psychosozialen Belastungen und den Folgen von Bewegungsmangel zu kämpfen.

Innerhalb des Aktionsprogramms setzt die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) in der Aktion Zukunft das Förderprogramm AUF!leben – Zukunft ist jetzt. um, das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert wird. Mit diesem Programm werden Kinder und Jugendliche unterstützt, die Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen und Alltagsstrukturen zurückzugewinnen. Dabei geht es um das Lernen und Erfahren außerhalb des Unterrichts: Junge Menschen sollen in ihrer Persönlichkeitsbildung unterstützt und gestärkt und das soziale Lernen und die Bindungen von Kindern und Jugendlichen untereinander gefördert werden.

Im Mittelpunkt des Programms steht der Zukunftsfonds, aus dem gemeinnützige freie Träger und juristische Personen des öffentlichen Rechts – bundesweit – Fördermittel für ihre Projekte beantragen können.

2. Förderziel

Aus dem Zukunftsfonds geförderte Projekte sollen Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsbildung begleiten, indem sie …

  1. Kinder und Jugendliche in ihrer psychischen Gesundheit fördern, z. B. ihre Resilienz, emotionale Stabilität und Selbstwirksamkeit stärken,
  2. die physische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen verbessern,
  3. das sozial-emotionale Lernen sowie Beziehungen und Bindungen von Kindern und Jugendlichen untereinander unterstützen,
  4. die Selbstlernkompetenzen von Kindern und Jugendlichen befördern,
  5. Kinder und Jugendliche in der Wiederaneignung verlorengegangener Alltagsstrukturen und -erfahrungen begleiten,
  6. Kinder und Jugendliche, die den Anschluss an Kita, Schule, Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, Peers, die Welt außerhalb des eigenen Zuhauses verloren haben (oder davon bedroht sind), intensiv und individuell beim Wiederanschlussfinden unterstützen,
  7. erwachsene pädagogische Begleiter:innen qualifizieren, damit diese die psychosozialen Herausforderungen von Kindern und Jugendlichen wahrnehmen und kompetent aufnehmen können.

Darüber hinaus sollen Kooperationen mit Umsetzungspartnern das Programm AUF!leben – Zukunft ist jetzt. strategisch und fachlich stärken und die Reichweite des Programms vergrößern.

3. Zielgruppe

Jugendliche spielen ein Hüpfspiel

© Danny Ibovnik

Gefördert werden Angebote, die folgende Zielgruppen direkt oder indirekt erreichen:

  • Kinder im Kita- und Vorschulalter
  • Kinder und Jugendliche im Schulalter
  • Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 26 Jahre
  • (sozial-)pädagogische Fachkräfte, die Kinder und Jugendliche begleiten

Insbesondere sollen Kinder und Jugendliche erreicht werden, die in Risikolagen aufwachsen, sich an Übergängen befinden oder besonders von den Folgen der Pandemie betroffen sind.

Kinder- und Jugendliche sind in einer Risikolage, wenn eines der folgenden Merkmale auf sie zutrifft: kein Elternteil ist erwerbstätig, beide Elternteile sind gering qualifiziert, das Haushaltseinkommen liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze, sie sind in staatlicher Obhut aufgewachsen oder darin befindlich, sie weisen diagnostizierte Beeinträchtigungen ihrer physischen oder psychischen Gesundheit auf, die sie längerfristig in Alltag, Schule, Ausbildung oder Arbeit einschränken. Träger sollen bei Antragstellung Aussagen dazu treffen, ob sie junge Menschen in Risikolagen erreichen und woran sie dies möglichst objektiv festmachen.

Kinder- und Jugendliche sind in einer Übergangslage, wenn sie akut einen Status- oder Rollenwechsel in ihrem Lebenslauf erleben: zwischen Krankheit und Gesundheit (bspw. kürzlich zu- oder abgesprochene Diagnose oder Klinikaufenthalt), zwischen Haft und Freiheit (bspw. Jugendvollzugsanstalt od. Strafvollzug), zwischen staatlicher Obhut und familiärer Obhut bzw. Selbstständigkeit (bspw. Aufnahme in Pflegefamilie), im Beziehungs- oder Familienstatus (z. B. Trennung, Familiengründung), im Bildungs- oder Arbeitsstatus (z. B. zwischen Klassenstufen oder Schularten, kompensatorische Maßnahmen für Jugendliche ohne Ausbildung).

4. Antragsberechtigung

4.1 Formale Voraussetzungen

  • Zur Antragstellung berechtigt sind steuerbegünstigte Körperschaften des privaten Rechts (unabhängig von ihrer Rechtsform) oder juristische Personen des öffentlichen Rechts (im Folgenden für alle kurz: Träger).
  • Steuerbegünstigte Körperschaften des privaten Rechts müssen einen aktuellen Nachweis ihrer Gemeinnützigkeit bei Antragstellung vorlegen.

4.2 Anforderungen an Träger

  • Die antragstellenden Träger besitzen eine mindestens dreijährige Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und der Durchführung von Maßnahmen, die mit denen in diesen Fördergrundsätzen dargestellten Projekten vergleichbar sind. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, erläutert der Träger seine Erfahrungen bei der Antragstellung. Über die Antragsberechtigung wird dann im Einzelfall entschieden. Die juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind von dieser Regelung nicht betroffen.
  • Idealerweise verfügen Träger, die direkt mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, über ein Kinderschutzkonzept.
  • Das beantragte Vorhaben soll auch für junge Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen zugänglich, erreichbar und nutzbar sein; insofern ist zu beachten, dass die Angebote möglichst barrierefrei sind.
  • Der Träger verfügt über qualifizierte und geeignete (Fach-)Kräfte, die das Projekt durchführen. Dazu gehören auch (ehrenamtliche) Jugendleiter:innen mit Jugendleitercard.
  • Der Träger erklärt bei der Antragstellung, dass er sich von jeglichen Personen, die im Rahmen des Projekts in direktem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehen, ein erweitertes Führungszeugnis gem. § 30a BZRG vorlegen lässt (zum Zeitpunkt des Projektbeginns nicht älter als 3 Monate) und im Falle eines Eintrages diese Person nicht im Projekt einsetzt.
  • Antragstellende Träger bringen die grundsätzliche Bereitschaft zum Austausch mit. Alle geförderten Träger wirken aktiv am Monitoring mit (Anzahl umgesetzter Aktivitäten mit jeweiliger Teilnahmezahl und Dauer). Die Träger verpflichten sich zur Mitwirkung an einer Evaluation (Befragung von Zielgruppen und Trägern), deren Umfang mit Intensität der Angebote und Höhe der Förderung angemessen steigt.
  • Der antragstellende Träger führt das Projekt selbst durch. Eine Weiterleitung der Fördermittel ist nicht zulässig.
  • Träger, die durch rassistische, nationalistische, antisemitische, sexistische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung treten oder getreten sind, sind von der Förderung ausgeschlossen.

4.3 Anforderungen an das Projekt

  • Aus dem Zukunftsfonds bewilligte Fördermittel dürfen nicht in laufende Projektförderungen anderer Förderer fließen. Solche Kofinanzierungen sind nicht möglich.
  • Die Projekte müssen eigenständig konzipiert – d. h. von anderen Projekten inhaltlich und finanziell abgegrenzt – sein. Sie dürfen noch nicht begonnen haben. Für Projekte und Modelle, die im Sinne der Förderkategorie TRANSFER ausgeweitet bzw. skaliert werden sollen, gelten die unten in Ziffer 6.7 genannten besonderen Voraussetzungen.
  • Projekte, die der beantragende Träger in vergleichbarer Art im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes oder eines Betriebes gewerblicher Art gegen Entgelt durchführt oder durchgeführt hat, sind nicht förderfähig.

5. Konzeptionelle Voraussetzungen

Die aus dem Zukunftsfonds geförderten Projekte sollen Kinder und Jugendliche direkt oder indirekt in ihrer Persönlichkeitsbildung begleiten, indem sie

  • Kinder und Jugendliche in ihrer psychischen Gesundheit fördern, z. B. ihre Resilienz, emotionale Stabilität und Selbstwirksamkeit stärken (s. Ziffer 2.a),
  • auf mindestens ein weiteres der oben unter Ziffer 2 genannten Förderziele ausgerichtet sind,
  • sich an Kinder und Jugendliche der oben genannten Zielgruppen richten, mit besonderem Fokus auf diejenigen, die in Risikolagen aufwachsen, sich an Übergängen befinden oder besonders von den Folgen der Pandemie betroffen sind,
  • im außerunterrichtlichen Bereich wirken,
  • sich am Sozialraum und den Lebenswelten der jungen Menschen orientieren, d. h. aus ihrer Sicht entwickelt werden, ihre Interessen und Themen entsprechend einbeziehen sowie Mitbestimmung ermöglichen,
  • überzeugende Ansätze haben, wo und wie sie ihre Zielgruppen erreichen, ansprechen und motivieren,
  • möglichst zugangsoffen und niedrigschwellig gestaltet werden,
  • Wirkung erzielen: das heißt, dass Aktivitäten und Angebote so auszuwählen, auszugestalten und durchzuführen sind, dass dadurch die Förderziele erreicht werden.

6. Förderkategorien

Förderkategorie Finanzierungsart Höhe der Förderung Soll-TN-Zahl Verwendungsnachweis

1 IMPULS

Festbetrag 40 Euro pro TN/Tag 7 vereinfachte Form

2 ALLTAG PLUS

Festbetrag 7 Euro pro TN/ Std. 15 vereinfachte Form

3a KOMPAKT VOR ORT

Festbetrag 50 Euro pro TN/Tag 15 vereinfachte Form
3b KOMPAKT CAMP Festbetrag 150 Euro pro TN/Tag 15 vereinfachte Form
4 QUALIFIZIERUNG Festbetrag 30 Euro pro TN/Stunde 10 vereinfachte Form
5 MENTORING Festbetrag 150 Euro pro
Tandem/Monat
/ vereinfachte Form
6 FLEX Fehlbedarfs- oder
Vollfinanzierung
individuell gem.
Bewilligung
/ gemäß den Nebenbestimmungen der DKJS zum Weiterleitungsvertrag (enthalten die Bestimmungen der ANBest-P bzw. -GK)
7 TRANSFER Fehlbedarfs- oder
Vollfinanzierung
individuell gem.
Bewilligung
/ wie zuvor
8 UMSETZUNGSPARTNER
(geschlossen)
Fehlbedarfs- oder
Vollfinanzierung
individuell gem.
Bewilligung
/ wie zuvor

 

Weitere Informationen zu den Förderkategorien finden Sie hier:

7. Laufzeit der Projekte

Die Projekte werden innerhalb des Zeitraums vom 1. Oktober 2021 bis spätestens zum 31. August 2022 für die jeweils beantragte Dauer durchgeführt. Ende des Bewilligungszeitraums ist für alle Projekte einheitlich der 31. August 2022. Die Projekte können überjährig durchgeführt werden. Mittel aus 2021 dürften nicht ins nächste Jahr übertragen werden. 

Für Projekte in der Förderkategorie 8 – UMSETZUNGSPARTNER kann eine Verlängerung bis zum 30.09.2022 beantragt werden. Voraussetzung für die Stattgabe des Änderungsantrags ist, dass der Umsetzungspartner sein Projektnetzwerk (Träger von Projekten in den Förderkategorien 1-7) bei der ordnungsgemäßen Erstellung und Einreichung der Verwendungsnachweise unterstützt.

8. Antragsverfahren

Die Wege der Antragstellung werden auf dieser Webseite dargestellt. 

Wenn ein Träger sein Projekt nicht nur einmal durchführt, sondern auf der Grundlage seines Projektkonzeptes mehrere inhaltsgleiche Angebote für mehrere Gruppen umsetzen kann und möchte, so kann er innerhalb einer Antragstellung mehrere Projekte beantragen. Gleichermaßen ist es möglich, dass ein Träger Projekte in mehreren Förderkategorien beantragt.

Mit Antragstellung ist einzureichen:

  • das ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Antragsformular
  • aktueller Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid); auf Anforderung ist nachzuweisen, dass die Gemeinnützigkeit während der gesamten Projektlaufzeit bestanden hat
  • Nachweis der gesetzlichen Vertretung des Trägers (Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister)
  • ein Konzept, das das Projekt inhaltlich beschreibt und den konzeptionellen Voraussetzungen nach Ziffer 5 entspricht. Zu erläutern ist, wie das Förderziel 2.a. und ein weiteres Förderziel, das konkret zu benennen ist, erreicht werden.
  • Ggf. sind weitere Anforderungen an das Konzept in den einzelnen Förderkategorien erläutert.

Für die Förderkategorien FLEX, TRANSFER und UMSETZUNGSPARTNER ist zusätzlich einzureichen:

  • ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
  • aussagekräftiges Konzept inklusive ungefähr zu erwartender Teilnehmendenzahl
  • Darlegung, dass ein privater Träger über eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügt und in der Lage ist, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen (vgl. Ziffer 1.2 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 BHO in analoger Anwendung), ggf. anhand von:
  • Jahresabschluss für die beiden letzten Jahre, der von einem Wirtschaftsprüfer bestätigt ist
  • Auskunft der Hausbank (insbesondere zu Kreditinanspruchnahme, Kreditsicherheiten, Umsätzen auf den Geschäftskonten)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts zur Erteilung öffentlicher Aufträge

Für Anträge ab 500.000 EUR in den Kategorien FLEX und TRANSFER wird das Antragsteam von AUF!leben von Expert:innen unterstützt. Sie formulieren eine fachliche Einschätzung und sind angehalten, direkt Bezug auf folgende Leitfragen zu nehmen:

  • Sind die geplanten Aktivitäten nachvollziehbar beschrieben? 
  • Sind die geplanten Aktivitäten geeignet, um eine positive Veränderung für die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen im Hinblick auf die Folgen der Corona-Pandemie zu bewirken?
  • Sind die geplanten Aktivitäten geeignet, um die Förderziele des Programms AUF!leben zu erreichen (siehe Fördergrundsätze)?

9. Bewilligungsverfahren und Finanzierungsart

Die DKJS prüft die eingehenden Anträge – unter Zugrundelegung der Förderkriterien der jeweiligen Förderkategorien– und entscheidet über deren Bewilligung. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.

Mit den ausgewählten Trägern wird ein (privatrechtlicher) Weiterleitungsvertrag geschlossen, der Regelungen zur Mittelbewirtschaftung und Nachweisführung enthält.

Die Förderungen werden in den Förderkategorien 1 bis 5 als Festbetragsfinanzierung bewilligt. Damit sind alle Personal-, Honorar-, Sach-, Fahrt- und sonstige Nebenkosten der Träger sowie alle projektbezogenen Ausgaben für die Teilnehmenden wie z. B. Fahrtkosten, Material und Verpflegung abgegolten.

In den Förderkategorien 6 bis 8 werden die Förderungen als Fehlbedarfs- oder Vollfinanzierung bewilligt.

10. Mittelabruf

Die Fördermittel müssen innerhalb von sechs Wochen nach Abruf und Auszahlung der Mittel von den Trägern verausgabt werden. Nicht benötigte Mittel sind zurückzuzahlen.

In den Förderkategorien 1 bis 5 (Festbetragsfinanzierung) ist die Berechnungsgrundlage für die Höhe des Mittelabrufs die aktuell geplante Teilnehmendenzahl, maximal die bei der Antragstellung angegebene Teilnehmendenzahl.

11. Auslastung der Projekte

Der Träger stellt sicher, dass die Zahl der verbindlich angemeldeten Teilnehmenden in den Förderkategorien 1 bis 5 auch bei Ausfall durch Krankheit usw. möglichst aufrecht erhalten bleibt, indem er einen Nachrückmechanismus per Warteliste installiert oder andere geeignete Maßnahmen zur kurzfristigen Gewinnung von Teilnehmenden ergreift.

12. Verwendungsnachweis

Grafitty in einem Jugendclub

12.1. Vorhalten von Original-Belegen und unterschriebenen Teilnehmenden-Listen

Unabhängig von dem einzureichenden Verwendungsnachweis müssen alle Träger alle projektbezogenen Original-Belege (unterschriebene Teilnehmenden-Listen, Beleglisten, Ausgabenbelege usw.) zur Vorlage bei einer vertieften Prüfung durch die unter Ziffer 12.4. genannten Stellen vorhalten. Die Aufbewahrungspflicht besteht für fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises.

12.2. Verwendungsnachweis für Kategorie 1 bis 5

In diesen Förderkategorien müssen die Träger einen Monat nach Ende ihres Projektes einen Verwendungsnachweis bei der DKJS einreichen, bestehend aus:

  • einem Sachbericht
  • einer Teilnehmendenliste
  • einem Monitoringblatt (Anzahl Teilnehmende insgesamt, Anzahl und Dauer aller umgesetzten Aktivitäten mit jeweiligen Teilnahmen) und den digital erfassten Ergebnissen der Teilnehmenden-Befragung, falls diese nicht online erfolgt

Die Abrechnung erfolgt dann nach der tatsächlichen Teilnehmendenzahl. Bei erheblichem Unterschreiten der angegebenen Teilnehmendenzahlen kann in besonderen Härtefällen (auf Antrag) davon abgewichen werden.

12.3. Verwendungsnachweis für Kategorie 6 bis 8

Für die Förderkategorien FLEX, TRANSFER und UMSETZUNGSPARTNER ist ein Sachbericht, ein Monitoringblatt (s. Ziffer 12.2.) sowie ein zahlenmäßiger Nachweis (Belegliste) über die projektbezogenen Ausgaben gemäß ANBest-P Bund bzw. ANBest-GK einzureichen.

12.4. Prüfrechte

Die DKJS, das BMFSFJ und der Bundesrechnungshof sind berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern sowie die Verwendung der Zuwendung durch örtliche Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Die Träger haben die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen.

13. Kommunikation

Die Träger kommunizieren (z. B. auf ihrer Website, auf Informationsmaterial zu den geförderten Projekten oder bei Veranstaltungen zum Projekt), dass sie am Programm AUF!leben – Zukunft ist jetzt. teilnehmen. Dafür stellt die DKJS ihnen ein Öffentlichkeitsarbeits-Kit mit Regelungen zur Verwendung von Logos und Wordings sowie Vorlagen zur Verfügung.

14. Rechtsgrundlagen

Träger des Förderprogramms AUF!leben – Zukunft ist jetzt. ist die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS). Als Erstempfängerin von Fördermitteln des BMFSFJ leitet die DKJS Zuwendungen auf der Grundlage privatrechtlicher Verträge nach Maßgabe dieser Fördergrundätze weiter. Die Nebenbestimmungen der DKJS zum Weiterleitungsvertrag enthalten die Bestimmungen der ANBest-P bzw. ANBest-GK.

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