Verwendungsnachweis
Grundsätzlich können die Fördermittel nur während des Bewilligungszeitraumes abgerufen werden. Es ist daher zwingend erforderlich, dies zeitnah zu tun. Der Verwendungsnachweis ist abschließend, 4 Wochen nachdem das Projekt beendet ist, einzureichen. Es sind auch Mittelabrufe möglich, nachdem der Projekt-Verwendungsnachweis schon erstellt wurde.
Alle Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie im Weiterleitungsvertrag. Eine Vorlage für die Datenschutzvereinbarung zwischen Träger und Eltern gibt es von Programmseite nicht.
Im Sachbericht stellen Sie die Umsetzung Ihres Projektes dar. Sie beschreiben Ihre Projektergebnisse und nehmen Bezug auf die ausgewählten Förderziele. Die Wirksamkeit Ihres Projektes müssen Sie im Verwendungsnachweis nicht belegen.
Ja, das ist möglich. Allerdings stehen einige Funktionen, wie z.B. das Einreichen eines Änderungsantra-ges, dann nicht mehr zur Verfügung.
Zu den
Videotutorials
In vier Tutorials haben wir die häufigsten Fragen aus der Antragsberatung für Sie gebündelt und aufbereitet.