Projekt
Unverbindliche Vorbereitungen sind unschädlich. Wenn jedoch schon vertragliche Verpflichtungen eingegangen worden sind (Bühne angemietet, Künstler:innen verpflichtet usw.), dann hat das Projekt schon begonnen und ist von einer Förderung von vornherein ausgeschlossen.
Für das zu fördernde Projekt muss es eine eigene Projektbeschreibung und eine von anderen Projekten abgetrennte Finanzierung geben. Das zu fördernde Projekt darf noch nicht begonnen haben. Dies schließt nicht aus, dass Projekte auf bisherigen Aktivitäten und Kooperationen des Trägers inhaltlich aufbauen.
Der Träger versichert bei Antragstellung, dass er für die hier beantragten Projekte keine weitere Förderung bei anderen Zuwendungsgebern beantragt hat oder beantragen wird oder bereits bewilligt bekommen hat (Verbot der Doppelfinanzierung). Weiterhin versichert der Träger, dass er die beantragte Förderung nicht für bereits vorhandene oder geplante und auf andere Weise ausfinanzierte Projekte des Trägers (z.B. durch finanzielle Beiträge der Teilnehmenden) einsetzen wird. Vielmehr erklärt er, dass die beantragten Projekte zusätzliche Projekte des Trägers in dem Sinne sind, dass sie ohne die Finanzierung aus dem Zukunftsfonds nicht durchgeführt werden könnten. Die Durchführung des Projektes ergibt sich aus einem Mehrbedarf, um die Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen und Alltagsstrukturen für Kinder und Jugendliche zurückzugewinnen. Der Träger wird diesen Mehrwert auf seiner Webseite bzw. in der öffentlichen Darstellung in geeigneter Weise deutlich hervorheben und die aus dem Zukunftsfonds geförderten Projekte von seinen sonstigen Projekten abgrenzen.
Eine Mindestfördersumme gibt es nur in den Förderkategorien FLEX und TRANSFER. Eine Höchstfördersumme gibt es nicht.
Aufgrund veränderterr Finanzbedarfe einzelner Träger und damit einhergehender, rücklaufenden Mitteln aus anderen Projektvorhaben können bereits bewilligte Projekte erweitert werden. Reichen Sie hierzu einen Änderungsantrag für eine Aufstockung über das Web-Portal Eureka ein. Bitte beachten Sie, dass Ihr Projekt dafür noch nicht abgeschlossen sein darf und spätestens am 31.08.2022 beendet sein muss. Die Aufstockung von Fördergeldern gilt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln sowie der Förderentscheidung.
Wenn sich der Bewilligungszeitraum (s. Weiterleitungsvertrag) Ihres bewilligten Projektes verändert, stellen Sie einen Änderungsantrag im Web-Portal Eureka.
Zu den
Videotutorials
In vier Tutorials haben wir die häufigsten Fragen aus der Antragsberatung für Sie gebündelt und aufbereitet.