Personal
Für alle Personen, die in dem Projekt direkten Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen haben, unabhängig davon, ob es Ehrenamtliche oder Berufsträger:innen sind.
Der Träger muss bei Antragstellung erklären, dass er sich von jeglichen Betreuungspersonen in seinem Projekt ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorlegen lässt, das bei Projektbeginn nicht älter als 3 Monate ist und keine Eintragungen enthält. Anderenfalls darf die Person nicht eingesetzt werden.
Idealerweise können die Träger ein Kinderschutzkonzept für ihre Einrichtung vorweisen und richten zudem alle ihre Projekte barrierefrei aus.
Das bleibt dem Träger überlassen.
Beim Einsatz von Honorarkräften sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten (z. B. Verbot der sogenannten Scheinselbständigkeit).
Bei angestelltem Personal ist darauf zu achten, dass diese Personen über den Zukunftsfonds nur dann abgerechnet werden können, wenn der zeitliche Umfang ihrer Tätigkeit für den Zukunftsfonds etwa durch Lohnjournale, Stundennachweise oder einen Arbeitsvertrag nachgewiesen werden kann. Eine Doppelfinanzierung einer beim Träger beschäftigten Person aus verschiedenen Projektförderungen ist verboten.
Zu den
Videotutorials
In vier Tutorials haben wir die häufigsten Fragen aus der Antragsberatung für Sie gebündelt und aufbereitet.