Mittelabruf
Für alle Förderkategorien gilt: Der Träger kann die Mittel abrufen, nachdem der Weiterleitungsvertrag unterschrieben und in Eureka hochgeladen wurde. Der Mittelabruf wird in der Höhe getätigt, wie Mittel für die nächsten sechs Wochen benötigt werden. Bei längeren Projekten können mehrere Mittelabrufe gestellt werden. Der Mittelabruf erfolgt online über die Plattform Eureka.
Beim Mittelabruf legt der Träger die aktuell geplante Teilnehmendenzahl zugrunde. Der Mittelabruf kann maximal für so viele Teilnehmenden getätigt werden, wie bei Antragstellung angegeben worden sind. Nicht verbrauchte Mittel sind zurückzuzahlen.
Mittel müssen nach Abruf innerhalb von 6 Wochen ausgegeben sein. Wenn die Laufzeit des Projektes länger ist, stellen Sie entsprechend mehrere Mittelabrufe. Sie müssen nicht in Vorkasse gehen.
Ja.
Beim Abruf von Mitteln wird der aktuelle Kassenstand berücksichtigt. Haben Sie noch nicht alle Mittel Ihres vorherigen Mittelabrufs verausgabt, werden die verbleibenden Mittel mit dem neuen Mittelabruf gegengerechnet.
Je Antrag können keine Mittelabrufe parallel gestellt werden. Wurde bereits ein Mittelabruf erstellt, muss dieser eingereicht oder storniert werden, bevor ein neuer erstellt werden kann.