Förderkategorien
Die Projekte in den Förderkategorien können nur so stattfinden, wie in den Fördergrundsätzen angegeben.
IMPULS
Eine Begrenzung der Teilnehmerzahl gibt es nicht. Um ein Projekt durchführen zu können, sollte jedoch eine Mindestzahl von 7 Kindern oder Jugendlichen teilnehmen.
Die Projekte sollen mindestens sechs Zeitstunden dauern, zuzüglich der Vor- und Nachbereitung. Eine Verkürzung der Projektdauer ist nicht vorgesehen.
In dieser Kategorie werden ausschließlich einmalige, eintägige Projekte gefördert. Eine Aufteilung der sechs Zeitstunden auf zwei Tage ist daher nicht möglich.
Der Träger kann innerhalb eines Antragsverfahren mehrere Projekte beantragen, die nacheinander oder auch zeitgleich stattfinden. Dies ist z. B. sinnvoll, wenn der Träger inhaltsgleiche Projekte in Schulen, Kitas usw. durchführt.
KOMPAKT
Ja.
Ja.
Nein. Klassenfahrten können nicht gefördert werden, da diese gängige schulische Veranstaltungen sind. Sollten Sie jedoch ein Projekt beantragen, das an mindestens zwei Tagen im Rahmen einer Klassenfahrt stattfindet und auch den sonstigen Vorgaben für die Kategorie entspricht, können Sie dieses bei uns beantragen. Wichtig ist, dass dieses Projekt nicht das reguläre Angebot einer Klassenfahrt ersetzt, sondern als ergänzendes Angebot im Sinne der Förderziele von AUF!leben stattfindet. Bitte beachten Sie auch, dass ein Projekt nicht im Unterricht stattfinden oder diesen ersetzen darf.
Nein. Projekt- oder Wandertage können nicht gefördert werden, da diese gängige schulische Veranstaltungen sind. Sollten Sie jedoch ein Projekt beantragen, das im Rahmen von Projekt- oder Wandertagen stattfindet und auch den sonstigen Vorgaben für die Kategorie entspricht, können Sie dieses bei uns beantragen. Wichtig ist, dass dieses Projekt nicht das reguläre Angebot eines Projekt-/Wandertages ersetzt, sondern als ergänzendes Angebot im Sinne der Förder-ziele von AUF!leben stattfindet. Bitte beachten Sie auch, dass ein Projekt nicht im Unterricht stattfinden oder diesen ersetzen darf.
Ja. An- und Abreisetage zu Wochenend- und Ferienfreizeiten können mit den üblichen Tagespauschalen gefördert werden, auch wenn weniger als 16 Stunden Aufenthalt zu verzeichnen sind.
Grundsätzlich ja, wenn es sich um eine qualifizierte und geeignete Kraft im Sinne der Fördergrundsätze (Ziffer 4.2) handelt. Der Träger muss mit der Begleitperson eine schriftliche Vereinbarung treffen. Zudem ist ein erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) für Begleitpersonen unabdingbar.
Der Festbetrag kann nur für Teilnehmer:innen beantragt werden, nicht aber für Betreuer:innen. Alle Ausgaben für betreuendes Personal (egal welchen Alters) müssen aus den Festbeträgen finanziert werden.
Zu den
Videotutorials
In vier Tutorials haben wir die häufigsten Fragen aus der Antragsberatung für Sie gebündelt und aufbereitet.