Antragsverfahren
Die Formulare werden online zur Verfügung gestellt und sind zwingend zu nutzen. Eine formlose Antragstellung ist nicht möglich.
Der Träger kann innerhalb eines Antragsverfahrens mehrere Projekte beantragen, die nacheinander oder auch zeitgleich stattfinden. Dies ist z. B. sinnvoll, wenn der Träger inhaltsgleiche Projekte in Schulen, Kitas usw. durchführt.
Wenn der Träger die jeweiligen Voraussetzungen für die Kategorie mitbringt, ist das denkbar.
Im Sinne einer gerechten Verteilung der Fördermittel würde bei der Antragsprüfung beurteilt werden, ob die Zahl der beantragten Projekte angemessen ist.
Nein.
Sofern es grundlegende inhaltliche und/oder finanzielle Änderungen in der geplanten Projektumsetzung gibt, muss ein Änderungsantrag im Antragsportal Eureka gestellt und eine Entscheidung darüber abgewartet werden. In Eureka können Sie im Detail nachlesen, wann und wie ein Änderungsantrag gestellt werden muss. Bei Zustimmung zu den aufgezeigten Änderungen erhalten Sie einen neuen Weiterleitungsvertrag.
Wenn Sie Ihr bewilligtes Projekt erweitern möchten (weitere Termine, neue Zielgruppen, mehr Teilnehmende, zusätzlicher Sozialraum etc.), können Sie mittels eines Änderungsantrags eine Aufstockung der Fördermittel beantragen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Projekt dafür noch nicht abgeschlossen sein darf und spätestens am 31.08.2022 beendet sein muss. Die Aufstockung von Fördergeldern gilt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln sowie der positiven Prüfung der angepassten Projektkonzeption.