Antragsberechtigung des Trägers
Gemeinnützige Körperschaften (z. B. Verein, gGmbH) und juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. kommunale Gebietskörperschaften – wie etwa Gemeinden, Kreis – als Träger von Schulen, Kitas, Jugendclubs und anderen öffentlichen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche).
Nein, natürliche Personen können keinen Antrag stellen.
Nein, antragsberechtig sind steuerbegünstigte Körperschaften des privaten Rechts (unabhängig von ihrer Rechtsform) oder juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Die Schulleitung stimmt sich mit dem Schulträger darüber ab, wer den Antrag stellt: entweder der Schulträger selbst oder die Schulleitung in Vertretung des Schulträgers.
Die Einrichtung stimmt sich mit dem Einrichtungsträger darüber ab, wer den Antrag stellt: entweder der Einrichtungsträger selbst oder die Einrichtungsleitung in Vertretung des Einrichtungsträgers.
Nein. Jeder Träger kann nur für sich einen Antrag stellen.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Bei kirchlichen Trägern kommt es auf die Rechtsform der Organisation an, die den Antrag stellt.
Wenn sie ihre Gemeinnützigkeit nachweisen können, ja.
Nein, eine gemeinsame Antragstellung ist nicht möglich. Zwei Träger können ideell kooperieren. Aber der antragstellende Träger ist für die Projektdurchführung und die Abrechnung verantwortlich.
Nein. Die Fördermittel dürfen nicht weiterverteilt oder weitergeleitet werden. Der antragstellende Träger muss das Projekt selbst operativ durchführen.
Grundsätzlich nein.
Durch einen aktuellen „Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer“ oder durch eine „Anlage zum Bescheid zur Körperschaftssteuer“. Juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. kommunale Gebietskörperschaften) sind davon ausgenommen.
Der Träger erläutert in Form einer Eigenerklärung im Antragsformular, seit wann und in welcher Form er Projekte für Kinder und Jugendliche durchführt.
Zu den
Videotutorials
In vier Tutorials haben wir die häufigsten Fragen aus der Antragsberatung für Sie gebündelt und aufbereitet.