Abrechnung
Bitte reichen Sie den Verwendungsnachweis spätestens 4 Wochen nach Projektende ein. Sollten Sie in einem Antrag mehrere Projekte durchführen, gilt die Frist jeweils für das einzelne Projekt.
Eine separate Angabe nicht verbrauchter Fördermittel ist nicht möglich. Bitte überweisen Sie nicht ver-brauchte Fördermittel unter Angabe Ihrer Vorhabennummer auf das Konto zurück, von dem Sie auch Ihre Mittel erhalten haben.
Bitte überweisen Sie nicht verbrauchte Fördermittel unter Angabe Ihrer Vorhabennummer auf das Kon-to zurück, von dem Sie auch Ihre Mittel erhalten haben. Bei weiteren Fragen dazu, wenden Sie sich an den Helpdesk von ECG.
Der Träger bestätigt im Verwendungsnachweis, dass er die Gelder vollständig zur Durchführung des Projektes verausgabt hat. Nicht verausgabte Restmittel sind zurückzuzahlen.
Falls die tatsächliche Teilnehmendenzahl von der verbindlich angemeldeten Zahl abweicht, erläutern Sie bitte, aufgrund welcher Umstände die Differenz entstanden ist. Beschreiben Sie, welche Maßnahmen Sie nach Ziffer 11 der Fördergrundsätze ergriffen haben, um im Falle von Absagen auch kurzfristig wei-tere Teilnehmende zu gewinnen (Nachrückmechanismus). Wenn trotz einer qualifizierten Nachrückregelung die Teilnehmendenzahlen unverschuldet unterschritten worden sind, kann nach Prüfung im Einzelfall auf eine entsprechende Rückforderung verzichtet werden.
Für die Pauschalkategorien ist dies nicht nötig. Als Abrechnungsgrundlage gelten hier die Teilnehmen-denlisten. In den Fehlbedarfskategorien (FLEX, TRANSFER und UMSETZUNGSPARTNER) erfolgt die Abrechnung anhand der einzelnen Kostenpositionen. Die Belege selbst müssen nicht eingereicht, aber für bis zu 5 Jahre nach Einreichen des Verwendungsnachweises im Original aufbewahrt werden.
Für die Förderkategorien 1-5 gilt: Wenn die beantragte Teilnehmendenzahl nicht erreicht wurde und kein Nachrückmechanismus installiert war, oder wenn ein Projekt ganz oder teilweise ausgefallen ist, aus Gründen, die der Träger zu vertreten hat (krankheitsbedingte Ausfälle von Personal, fehlende Räume usw.), wird die bewilligte Fördersumme gekürzt. Falls ein Projekt pandemiebedingt ganz ausfallen muss, der Träger jedoch schon erste Ausgaben hatte, so können diese Ausgaben nach Vorlage der Originalbelege abgerechnet werden.
In den Kategorien 6 bis 8 wird im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung geprüft, ob die Ausgaben zuwendungsfähig sind. Nicht zuwendungsfähige Ausgaben werden zurückgefordert.
Bitte beantragen Sie zunächst die Verlängerung des Bewilligungszeitraumes. Dies ist bis zum 14.09.2022 möglich. Alle Ausgaben müssen während des Bewilligungszeitraumes getätigt werden, da sie sonst nicht zuwendungsfähig sind. Bei Fragen dazu, wenden Sie sich bitte an den Helpdesk.
Die Förderungen werden in den Förderkategorien 1 bis 5 als Festbetragsfinanzierung bewilligt. Damit sind alle Personal-, Honorar-, Sach-, Fahrt- und sonstige Nebenkosten der Träger sowie alle projektbezogenen Ausgaben für die Teilnehmenden wie z. B. Fahrtkosten, Material und Verpflegung abgegolten.
In den Förderkategorien 6 bis 8 können projektbezogene Personal- und Sachkosten sowie eine Verwaltungspauschale für indirekte Projektausgaben in Höhe von 10 Prozent der Personalkosten gefördert werden.
Die Verwaltungspauschale für indirekte Projektausgaben berechnet sich anhand der Angaben zu den – nicht-projektbezogenen – Infrastruktur- sowie Personalausgaben im Jahr. Zur Abrechnung sind keine weiteren Belege einzureichen.
Das ist richtig. Sobald ein Projektverwendungsnachweis erstellt wurde, kann dieser nicht mehr gelöscht oder zurückgenommen werden. Diese Funktion ist in Eureka nicht vorgesehen.
Zu den
Videotutorials
In vier Tutorials haben wir die häufigsten Fragen aus der Antragsberatung für Sie gebündelt und aufbereitet.